Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen wie Rollern, Mofas, Mokicks oder ähnlichem bis 50ccm sind dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abzuschließen.
Das Verkehrsjahr der Mopedversicherung beginnt jeweils am 01.03. und endet am 28. bzw. 29.02. des Folgejahres. Jedes Verkehrsjahr wird ein neues Kennzeichen benötigt.
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