Erleichterungen für Eltern Das Kinderkrankengeld ist eine soziale Leistung, die hauptsächlich vom Bund finanziert wird. Gesetzlich versicherte Eltern erhalten in der Regel 90 Prozent ihres aktuellen Nettoeinkommens für die Tage, an denen sie kranke Kinder zu Hause betreuen und pflegen müssen. Dieser Anspruch basiert auf zwei rechtlichen Bestimmungen: dem Recht auf Freistellung von der Arbeit und dem zeitlich begrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Damit Eltern diesen Anspruch geltend machen können, müssen die Kinder in der Regel jünger als zwölf Jahre sein oder behindert und auf Betreuung angewiesen sein. Zudem darf keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen können.
Abgesehen von den temporären Corona-Sonderregelungen wird der reguläre Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2024 und 2025 sogar erweitert, was eine Entlastung für Eltern bedeutet. Die Anspruchszeiten für Kinderkrankengeld werden ab 2024 verlängert, wenngleich nicht so stark wie während der Pandemie.*“
Anspruch Kinderpflegekrankengeld | Pro Kind | Pro Kind für Alleinerziehende | Gesamt für alle Kinder | Gesamt für alle Kinder bei Alleinerziehenden |
Regulärer Anspruch bis Ende 2021 | 10 Tage | 20 Tage | 25 Tage | 50 Tage |
Aktuell bis Ende Corona Sonderregelung | 30 Tage | 60 Tage | 65 Tage | 130 Tage |
Neu für 2024 und 2025 | 15 Tage | 30 Tage | 35 Tage | 70 Tage |
Neu: Kinderkrankengeld bei stationärer Einbindung
Wenn Kinder eine stationäre medizinische Behandlung benötigen, haben Eltern einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Dauer der notwendigen Begleitung. Oftmals können gleichzeitig verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden:
- Kinderkrankengeld bei stationärer Begleitung
- Krankengeld bei stationärer Betreuung von Personen mit Behinderung
- Kinderkrankengeld für ein schwer erkranktes Kind
Eltern haben die Möglichkeit, eine der drei Optionen auszuwählen. In jedem Fall werden diese Tage nicht auf die Anzahl der Anspruchstage für die häusliche Betreuung angerechnet. Die geplanten gesetzlichen Änderungen für 2024 schaffen erstmals Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit.