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Die Uhr tickt: Unverzichtbare Fristen, die vor dem Jahreswechsel zählen

Das Jahresende bedeutet nicht nur den Countdown zu Silvester, sondern bringt auch zahlreiche finanzielle und rechtliche Fristen mit sich. Steuererklärungen, Versicherungswechsel, Finanzplanung und Vertragsanpassungen – viele unverzichtbare Fristen müssen noch vor dem 31. Dezember erledigt werden, um Vorteile zu sichern und Nachteile zu vermeiden. Hier ein kompakter Überblick über die wichtigsten Deadlines.

1. Steuererklärung und Steueroptimierung

Steuern spielen zum Jahresende eine zentrale Rolle. Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich oft erhebliche Beträge sparen:

Freiwillige Steuererklärungen

Die Abgabefrist für freiwillige Steuererklärungen beträgt vier Jahre. Für das Steuerjahr 2019 endet sie am 31. Dezember 2023.

Sonderausgaben und Handwerkerleistungen

Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten können noch bis Jahresende steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der Kosten lassen sich absetzen – ein lohnenswerter Vorteil.

Verlustverrechnung bei Wertpapiergeschäften

Anleger sollten Kursverluste bis zum letzten Handelstag des Jahres realisieren, um diese mit Gewinnen zu verrechnen. Das mindert die Steuerlast effektiv.

2. Gesundheitskosten und Krankenkassenleistungen

Auch im Bereich Gesundheit gibt es Fristen, die Sie im Blick haben sollten:

Leistungen der Krankenkasse

Viele Krankenkassen bezuschussen Gesundheitskurse, Sehhilfen oder Zahnbehandlungen. Diese Ansprüche verfallen in der Regel zum Jahresende.

Krankenkassenwechsel

Die Kündigungsfrist für einen Wechsel endet meist am 30. November. Ein rechtzeitiger Antrag sorgt für einen nahtlosen Übergang.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten

Übersteigen außergewöhnliche Gesundheitsausgaben die zumutbare Belastung, können sie steuerlich geltend gemacht werden. Sammeln Sie deshalb bis Jahresende alle relevanten Rechnungen.

3. Altersvorsorge und Riester-Zulagen

Zum Schutz der Altersvorsorge gelten wichtige Fristen:

Riester-Zulagen sichern

Die erforderlichen Beiträge für die Riester-Zulage müssen bis zum 31. Dezember eingezahlt werden, um die staatliche Förderung vollständig zu erhalten.

Steuerliche Vorteile durch Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können abgesetzt werden, wenn sie bis Jahresende geleistet wurden.

4. Vertragsanpassungen und Kündigungen

Verträge bieten oft zum Jahreswechsel Gelegenheit zur Optimierung:

Kfz-Versicherungen

Die Kündigungsfrist endet in der Regel am 30. November. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von günstigeren Tarifen zu profitieren.

Miet- und Dienstleistungsverträge

Auch wenn diese Fristen variieren, sollten die Vertragsbedingungen überprüft werden, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

5. Freistellungsaufträge und Kapitalerträge

Freistellungsaufträge anpassen

Prüfen Sie, ob alle Freibeträge ausgeschöpft sind. Falls nicht, können Freistellungsaufträge bis zum 31. Dezember angepasst werden.

Kapitalerträge optimieren

Nutzen Sie den Jahresendstand, um mögliche Steuerersparnisse durch gezielte Anpassungen Ihrer Kapitalerträge zu realisieren.

6. Bausparverträge und Prämien

Abgesehen davon gelten auch bei Bausparverträgen wichtige Fristen:

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie gibt es nur, wenn der Mindestbetrag bis Jahresende eingezahlt wurde.

Arbeitnehmersparzulage

Die Sparzulage kann bei geringem Einkommen eine attraktive Förderung darstellen. Voraussetzung: rechtzeitige Beitragszahlung im laufenden Jahr.

7. Spenden für den Steuerabzug

Frist für Spenden

Spenden können unter anderem steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum 31. Dezember lassen sie sich steuerlich absetzen. Achten Sie darauf, alle Spendenquittungen aufzubewahren.

Sachspenden

Waren und Lebensmittel müssen oft früher abgegeben werden, da Organisationen Zeit für die Verteilung vor Weihnachten benötigen.

8. Rücklagen und Steuerplanung für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler sollten ebenfalls Fristen beachten:

Betriebsausgaben und Investitionen

Investitionen bis Jahresende können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Belege sind dabei entscheidend.

Umsatzsteuervorauszahlung

Ebenso wichtig ist, selbstständige mit jährlicher Umsatzsteuerzahlung müssen sicherstellen, dass diese bis 31. Dezember geleistet wird, um Strafgebühren zu vermeiden.

Fazit: Jetzt aktiv werden und profitieren

Abschließend lässt sich sagen, das Jahresende bietet die Chance, finanzielle Vorteile zu sichern und den Grundstein für einen erfolgreichen Start ins neue Jahr zu legen. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet unnötige Kosten und maximiert Einsparungen.

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