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Schutzsuchende aus der Ukraine: Ihr Versicherer wenn es Zählt

Der Profina-Privat-Topschutz betrachtet im Falle der Aufnahme von Kriegsgeflüchten die von unseren Privathaftpflicht-Kunden in ihrem Haushalt aufgenommen werden, als mitversicherte Personen an. Dies gilt in allen Tarifgenerationen jeweils für Singles, Ehe-/Lebenspartnerschaften ohne Kinder und für Familien, auch wenn

  • Kein Verwandtschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer besteht
  • Die ganze Familie aufgenommen wird
  • Personen verheiratet sind.

Entstehende Sach- und Mietsachschäden, die der vorgenannte Personenkreis bei im Rahmen des Vertrages mitversicherten Personen verursacht, sind ab sofort bis zu einem Betrag von 5.000 EUR mitversichert. In diesen Fällen gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR je Schadensfall. Eine Erstattung dieser Schäden erfolgt zum Zeitwert, also unter Berücksichtigung des Alters und Zustandes der beschädigten Sache – wie in der Haftpflichtversicherung üblich.

Bringen die Ukrainer*innen Hunde mit den in Haushalt unseres Versicherungsnehmers, so gelten diese über die Vorsorgeversicherung im Rahmen der „neu hinzukommenden Risiken“ als mitversichert. Normalerweise müssten diese Risiken nach der nächsten Beitragsfälligkeit gemeldet und selbst versichert werden. Bis zum 31.12.2022 verzichten wir auf diese Pflicht für Tiere von hilfesuchenden Ukrainer*innen.

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