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Jetzt noch mehr Absetzbarkeit — Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

Was genau bedeutet das für Sie im Ruhestand?

Wie wird Ihre Rente besteuert und welche Möglichkeiten gibt es, Steuern zu sparen?

Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie bequem Absätze maximieren, ihre Einkünfte im Ruhestand optimal gestalten und Ihre finanzielle Sicherheit im Alter sicherstellen. Die ab 2023 geplante Entlastung wird einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten leisten. Bisher werden Renten sowohl bei der Beitragszahlung als auch bei der Auszahlung besteuert, was für viele Menschen eine finanzielle Belastung darstellt. Mit der Absetzbarkeit der Beiträge wird diese Belastung verringert und die finanzielle Absicherung im Alter verbessert.

Die geplante Entlastung ist ein wichtiger Schritt, um die Rentenversicherung für alle Menschen zugänglicher und finanziell attraktiver zu gestalten. Sie ist ein wichtiger Baustein für eine solide und nachhaltige Altersvorsorge. Da jedoch die Überarbeitung der Rentenbesteuerung in Deutschland viele Menschen verunsichert und zu vielen Fragen geführt hat, möchten wir Sie hinsichtlich des Hergangs aufklären.

Ab wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben ?

Rentnerinnen und Rentner sind dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Für das Steuerjahr 2021 lag der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro, für 2022 wurde er auf 10.347 Euro angehoben. Verheiratete Paare können sich den Betrag teilen und haben somit einen höheren Freibetrag zur Verfügung. 

Welche Vorteile können Sie sich erhoffen?

Das Alterseinkünftegesetz bringt wichtige Veränderungen für die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen. Bisher waren diese Aufwendungen in einer sogenannten „vorgelagerten Besteuerung“ steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass sie im Erwerbsleben geltend gemacht werden konnten, die aus diesen Aufwendungen resultierenden Renten jedoch in der Auszahlungsphase vollständig besteuert werden mussten. Ein wichtiger Auslöser für die Umstellung war das Bundesverfassungsgericht, das 2002 den Gesetzgeber zu einer Änderung verpflichtet hatte. Bis dahin mussten Beamtinnen und Beamte ihre Pensionen voll versteuern, während bei der gesetzlichen Rente nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden musste. Diese Ungleichbehandlung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und musste daher angepasst werden.

Das Alterseinkünftegesetz sieht nun vor, dass diese „vorgelagerte Besteuerung“ in einer langen Übergangsphase schrittweise in eine „nachgelagerte Besteuerung“ überführt wird. Das bedeutet, dass künftig auch die Renten aus Altersvorsorgeaufwendungen teilweise steuerfrei bleiben können. Diese Veränderungen haben wichtige Auswirkungen auf die finanzielle Planung im Alter und sollten daher bei der Wahl der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Wir möchten sichergehen, dass Sie als unser Kunde bei in Kraft treten des verabschiedeten Entwurfes sofort profitieren.

Gerne helfen Wir Ihnen, die neuen Regelungen zu verstehen und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuelle Steuersituation zu berechnen. 

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